Home
IHR PARTNER BEI DER LOHN-/EINKOMMENSTEUER
Als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverbund e. V. erbringen wir Steuerberatung nach dem Steuerberatungsgesetz und dürfen im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten und Ihre Einkommensteuererklärung (gem. § 4 Ziff 11 StbG) erstellen.
Diese Leistungen können wir erbringen bei Einkünften aus:
• Nichtselbstständiger Arbeit (unbegrenzt)
• Renten und Pensionen (unbegrenzt)
• Unterhaltsleistungen (unbegrenzt)
• Kapitalvermögen / Vermietung / Verpachtung / Veräußerungsgeschäften
(13.000/26.000 Euro bei Einzel-/ Zusammenveranlagung)
Außerdem bei:
• Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
• Kindergeld i. S. d. EStG
• Investitionszulage für selbstgenutztes und vermietetes Wohneigentum
• Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (‘Riester-Rente’)
Da Lohnsteuerhilfevereine keinen Gewinn erwirtschaften, sind die Mitgliedsbeiträge niedrig und richten sich nach der Höhe des Einkommens des Mitglieds. Selbstverständlich sind die Beiträge zu den Lohnsteuerhilfevereinen als Steuerberatungskosten absetzbar.
In einer persönlichen Beratung können wir Ihre individuelle steuerliche Situation prüfen und so Ihre Steuerlast mindern. Vereinbaren Sie doch einfach unverbindlich einen Beratungstermin mit uns!